Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Ihrem Fahrzeug beinhaltet eine gesamte in Augenscheinnahme aller Leitungen und Komponenten inkl. einer Dichtigkeitsprüfung (Drucküberprüfung) der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile.
Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche) begutachtet.
es werden auch Sperrhähne sowie die installierten Gasflaschen geprüft.
Denn auch diese müssen zum Zeitpunkt der Prüfung TÜV-tauglich sein.
Gasprüfung ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen.
Ebenfalls erforderlich ist der Check nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.
Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen.
Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen
Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Tamen a proposito, inquam, aberramus. Non igitur potestis voluptate omnia dirigentes aut tueri aut retinere virtutem.